Akkreditierung
Für eine Akkreditierung ist spätestens fünf Werktage vor einem Spiel bei den Sportfreunden ein Antrag zu stellen. Anträge nach dieser Frist werden nicht berücksichtigt. Die Akkreditierungsfähigkeit ist durch einen konkreten Redaktionsauftrag sowie durch Nachweis der Hauptberuflichkeit, dabei mittels Vorlage des bundeseinheitlichen Presseausweises, zu belegen. Allein der Besitz des bundeseinheitlichen Presseausweises reicht nicht aus, um für die Spiele in der Regionalliga West akkreditiert zu werden, wenn ein konkreter Redaktionsauftrag nicht nachgewiesen werden kann. Nach Prüfung hinterlegen wir Ihnen gern Ihr Presseticket am Kassenhäuschen an der Leimbachstraße direkt hinter der Haupttribüne. Mit der Karte haben Sie Zugang zum Leimbachstadion, insbesondere zu den Presse-Sitzplätzen auf der Haupttribüne.
Bitte schicken Sie uns nach dem jeweiligen Spiel ein Belegexemplar/einen Beleg-Link Ihrer Berichterstattung zu. Wir behalten uns vor, zusätzlich zu Ihrem Akkreditierungsantrag eine beidseitige Kopie Ihres Presseausweises zur Bestätigung und/oder einen Nachweis Ihres Redaktionsauftrages/Arbeitsauftrages anzufordern.
Allgemeine Akkreditierungsregeln
Die Sportfreunde Siegen wollen Journalisten den Zugang zu Informationen über Veranstaltungen und den Verein mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum Fußball) folgendermaßen nachweisen können:
a. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Veranstaltung,
d. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Fußball-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zu den Sportfreunden dürfen höchstens drei Monate alt sein.
e. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines anerkannten in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z.B. Betreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
Begrenzte Kapazitäten
Akkreditierungen werden nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten erteilt. Für den Fall, dass bei bestimmten Spielen der Platz nicht ausreicht, sollen nach Möglichkeit alle berechtigten Medienunternehmen berücksichtigt werden, wenn auch mit einer geringeren Anzahl an Akkreditierungen als beantragt.
Im Zuge Ihrer Spieltagsakkreditierung kann kein dazugehöriger Parkausweis ausgestellt werden.